1-tägiger Lehrgang
Fortbildung für Sachkundige nach TRGS 523
Termin | Ort | Veranstaltungsnummer | Zum Kurs anmelden |
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26.03.25 | Bad Kreuznach | SkFSchäd0325 | |
15.10.25 | Bad Kreuznach | SkFSchäd1025 |
Lehrgangsdauer
Der Lehrgang umfasst 8 Unterrichtsstunden á 45 Minuten.
Lehrgangsanlass
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 523 “Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen” beschreibt die Anforderungen, die an eine sachgerechte Schädlingsbekämpfung gestellt werden. Die TRGS 523 fordert in Ziffer 4.5 die regelmäßige fachliche Fortbildung des sachkundigen Schädlingsbekämpfers. Dementsprechend wendet sich die Veranstaltung an erfahrenes Schädlingsbekämpfungspersonal.
Die Veranstaltung greift aktuelle Fragestellungen auf und soll dazu dienen, der Fortbildungsverpflichtung gemäß TRGS 523 nachzukommen.
Lehrgangsinhalte
Da sich dieser Lehrgang vor allem an sachkundige Schädlingsbekämpfer wendet, werden bewusst keine Grundlagenthemen behandelt. Vielmehr behandelt dieser Lehrgang Themen und Fragen, wie sie immer wieder in der Praxis des Sachkundigen auftreten. Es sind Fragen aus den Bereichen
- Recht der Schädlingsbekämpfung
- Aktualisierung des Fachwissens: Bereiche aus der Biologie, Chemie und Technik
Zugleich besteht jederzeit die Möglichkeit, auf spezielle Fragestellungen der Teilnehmer einzugehen.
Zertifikation
Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer 1-tägigen Fortbildungsveranstaltung gemäß Ziffer 4.5 der TRGS 523.
Zulassungsvoraussetzungen
Keine.
Teilnahmegebühr
EUR 188,- zzgl. ges. MwSt.
Den aktuellen Lehrgangsflyer finden Sie hier.
Das Anmeldeformular finden Sie hier. Zum Ausfüllen des Anmeldeformulars notieren Sie sich bitte - die Bezeichnung der Veranstaltung (z.B Schäd Fortbildung)
- den Kurztitel (SKFSchäd... - siehe oben)
- den Termin (von ... bis ...)
- den Veranstaltungsort und
- die Teilnahmegebühr.
Gerne können Sie die Anmeldung auch über den Menüpunkt "Kursanmeldung" vornehmen.
Bitte beachten Sie unsere Allgemeine Teilnahmebedingungen sowie die Algemeine lGeschäftsbedingungen.